Kommt es wegen der RhB zur Landenteignung?
Rudolf Wettstein ist verzweifelt: Wählt die RhB für die neue Doppelspur zwischen Landquart und Malans die Variante «kurz», muss er seinen Besitz hergeben.
Rudolf Wettstein ist verzweifelt: Wählt die RhB für die neue Doppelspur zwischen Landquart und Malans die Variante «kurz», muss er seinen Besitz hergeben.
Der Malanser Rudolf Wettstein hadert mit der Rhätischen Bahn. Wählt diese für die neue Doppelspur zwischen Landquart und Malans die Variante kurz, muss er Grundstück inklusive seines Dreifamilienhauses mit Werkstatt und Schreinerei hergeben. Und weil das Vorhaben der RhB wegen öffentlichem Interesse höher zu gewichten ist als Wettsteins Eigentum, hat er keine Chance, sein Hab und Gut zu retten.
Was den pensionierten Schreiner verzweifeln lässt, ist das Wissen um die sogenannte Variante lang. «Bei dieser müssten keine Häuser abgerissen werden», sagt er.
Sorgen um die Zukunft
Der 65-jährige Wettstein fühlt sich von der Chefetage der Rhätischen Bahn im Stich gelassen. Es gebe eigentlich kein persönliches Verhältnis zwischen ihm und dem Unternehmen. Aber er sei schliesslich ein Direktbetroffener. «Ich habe erwartet, dass sie in Ruhe alles mit mir besprechen», so Wettstein. Die RhB weist die Vorwürfe zurück.
Die RhB zeigt sich in ihrer Stellungnahme gegenüber der Zeitung «Südostschweiz» erstaunt, dass der Eigentümer von einer drohenden Enteignung redet. Eigentümer Wettstein will seinen Besitz nicht hergeben. Wählt aber die RhB für die neue Doppelspur die Variante kurz, bleibt ihm keine andere Wahl als zu verkaufen. Für Wettstein ist das «Geschäft» deshalb eine Enteignung.
Das sagt die RhB zum Projekt in Malans:
"Das Ausbauprojekt Doppelspur Landquart–Malans ist zwingender Bestandteil des geplanten Produktivitätsausbaus «Retica 30». Die Doppelspur ist notwendig, damit die RhB ab 2022 den Halbstundentakt fahren und das Prättigau und das Engadin schneller mit den zusätzlichen SBB-Verbindungen ab und von Landquart erschliessen kann. Die Doppelspur trägt auch wesentlich zur Fahrplanstabilität bei.
Wie bei allen Infrastrukturprojekten, bei welchen Grundeigentümer betroffen sind, ist die RhB auch in Malans frühzeitig an die Eigentümer herangetreten und hat das Gespräch gesucht. Zudem hat die RhB in Malans am 23. November 2016 eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Doppelspurausbau durchgeführt. Nach den bereits vorher und am Informationsabend geführten Diskussionen zeichnete sich ab, dass die Linienführung «kurze Variante» die verträglichere ist und weiterverfolgt wird, da weniger Eigentümer davon betroffen sind.
Wie in einem solchen Verfahren üblich, wurden seit der Infoveranstaltung mit allen Eigentümern Einzelgespräche geführt. Dabei ist es der RhB wichtig, dass eine für beide Seiten verträgliche Lösung gefunden wird. Bereits von der Hälfte der betroffenen Eigentümer wurde signalisiert, dass man sich einig wird.
Wir sind erstaunt, dass gegenüber den Medien ein anderes Bild gezeichnet wird und gar von drohender Enteignung gesprochen wird, zumal die Gespräche und Verhandlungen noch in Gang sind. Auch mit dem in der «Südostschweiz» zitierten Eigentümer. In den letzten 20 Jahren hat es bei RhB-Projekten keine Enteignung mehr gegeben."
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