×

Kumpel von Schänner Neonazi soll 28 Monate ins Gefängnis

Eine Gruppe Neonazis hatte in Zürich Juden beschimpft, bespuckt und bedroht. Dem Rädelsführer droht jetzt eine lange Haftstrafe – dies mitunter wegen einer brutalen Schlägerei in einer Bar in Jona, an der er 2012 beteiligt war.

08.12.17 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
Folgt das Zürcher Bezirksgericht den Anträgen der Staatsanwältin, müsste der Neonazi insgesamt 28 Monate ins Gefängnis sowie ein
Folgt das Zürcher Bezirksgericht den Anträgen der Staatsanwältin, müsste der Neonazi insgesamt 28 Monate ins Gefängnis sowie ein
SYMBOLBILD PIXABAY

Zum Eklat kam es im Juli 2015: Nach einem Polterabend zogen rund 20 Neonazis durch Zürich-Wiedikon. Dabei attackierten, bedrohten und verfolgten die Rechtsextremen zwei Juden. Zur Gruppe pöbelnder Neonazis gehörte auch ein Maurer aus Schänis. Der 24-Jährige wurde wegen Rassendiskriminierung zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt. Er muss total 21 500 Franken bezahlen (Ausgabe vom 23. November).

Der Anführer der Neonazi-Gruppe, ein Komplize des Schänners, ist ein vorbestrafter Mann aus Hombrechtikon. Laut Anklageschrift bespuckte der alkoholisierte, aber zurechnungsfähige Rädelsführer einen orthodoxen Juden dreimal – einmal davon traf er diesen im Gesicht. Zudem beschimpfte er ihn mit antisemitischen Aussagen, schrie «Heil Hitler» und zeigte den Hitlergruss, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt. Nur das Einschreiten von Passanten hielt den Rechtsextremen davon ab, auf das Opfer einzuschlagen.

In Probezeit wieder straffällig

Nun ist der Rädelsführer ebenfalls wegen Rassendiskriminierung angeklagt. Er soll zehn Monate ins Gefängnis sowie eine Busse von 1000 Franken bezahlen. Ausserdem verlangt die Staatsanwältin, dass zwei einschlägige, bedingt ausgesprochene Strafen gegen den Mann widerrufen werden.

In einem Fall geht es dabei um eine Schlägerei in der Joner «Boomerang-Bar» vom April 2012. Der nun angeklagte Neonazi hatte damals mit einem Kollegen einen Bargast brutal verprügelt und diesen schwer verletzt. Das Kreisgericht See-Gaster verurteilte den Rechtsextremen deshalb 2013 zu einer teilbedingten Strafe: Von 30 Monaten Gefängnis musste er zwölf Monate absitzen.

Weil der Beschuldigte in der Probezeit wieder straffällig geworden war, soll nun das ganze Strafmass des Schlägerei-Urteils zur Anwendung kommen. Heisst: Folgt das Zürcher Bezirksgericht den Anträgen der Staatsanwältin, müsste der Neonazi insgesamt 28 Monate ins Gefängnis sowie eine Geldstrafe in unbekannter Höhe bezahlen. Der Prozess ist voraussichtlich im März angesetzt.

Insgesamt hatten die Untersuchungsbehörden gegen vier der 20 Neonazis, die in Zürich-Wiedikon anwesend waren, Strafverfahren eingeleitet. Zwei Verfahren wurden jedoch mangels Beweisen eingestellt.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Könnte euch auch interessieren
Mehr zu Leben & Freizeit MEHR