×

Waffe ist nicht gleich Waffe

Vergangenes Wochenende wurden in Chur Schüsse aus einer Schreckschusswaffe abgegeben. Die rechtliche Situation ist kompliziert: Die Pistolen fallen nur bedingt unter das Waffengesetz des Bundes.

Benjamin
Repolusk
22.07.20 - 04:30 Uhr
Ereignisse
Rechtslage: Für Schreckschusswaffen gelten besondere Regeln. Bild Keystone
Für Schreckschusswaffen gelten besondere Regeln.
KEYSTONE
Abo-Inhalt

Neugierig, wie es weitergeht?
Angebot wählen und weiterlesen.

Könnte euch auch interessieren