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BVG Sep. 2024 Kleine Korrektur und Ergänzug

Hier eine Schatten-Rechnung bezüglich der BVG-Reform und Revision im September 2024

Kleine Korrektur und Ergänzung

Durchs.-EK gem. AHV-Skala 44 45?000 CHF
Durchs.- Prämiensatz BVG 12,5%
BVG-Obligatorium
Endalter 65
Var. 1 ohne Reform wie bisher
Beginn 2024 - Endalter 65
Endkapital 65 1,25% Fr. 141'797.00
Prämie BVG Arbeitnehmer Fr. 100.39 monatlich
Rente Alter 65 - UWS-Satz 6,8% Fr. 803.50 monatlich

Var. 2 mit Reform mit Reform
Endkapital 65 1’25% Fr. 241'797.00
Prämie BVG Arbeitnehmer Fr. 187.50 monatlich
Rente Alter 65 – UWS-Satz 6% Fr. 1'209.00 monatlich

Differenz ohne/mit Reform mehr Rente Fr. 405.50 monatlich
Steuerabzug 15% Annahme Netto Fr. 344.70 monatlich
Lohnabzug durch Mehrprämie Fr. 87.00
Netto im Alter 65 an höhere Rente Fr. 257.00

AHV-Rente für Alleinst. Tab.44 Fr. 1'882.00 monatlich
BVG-Rente mit Reform Fr. 1'209.00 monatlich

Ob diese BVG-Reform Sinn macht, habe ich meine Zweifel.

Mehr Sinn machte:
1. Sparbeginn im BVG auf das Alter 20 wie bei der AHV ändern.
2. Verzinsung von 1,25% ist eindeutig zu tief.
3. Umwandlungssatz auf 6,8% belassen.
4. Mehr Transparenz der Verwaltungskosten.
5. Eine 100%-ige Lösung für Teilzeit- und Wenig Verdiener wird und
kann es nie geben. Es fehlt das Einkomme.

Hans A. Kröner
26.08.24 - 09:11 Uhr
Leserbrief
Ort:
Chur
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