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Es muss möglich sein, sein Eigentum zu nutzen

Ein wachsender Gewerbebetrieb stösst in seinem aktuellen Firmengebäude an seine Kapazitätsgrenzen und benötigt dringend zusätzlichen Raum für die erforderliche Erweiterung. Der benachbarte Eigentümer ist bereit, einen Teil seines Grundstücks zu verkaufen. Darauf steht jedoch eine alte Halle, die auf die nächsten acht Jahre an einen Hobby-Schrauber vermietet ist. Der KMU-Betrieb kann nicht so lange warten, da er sonst seine Produktion nicht sicherstellen kann und damit Stammkunden verliert, was wiederum seine Arbeitsplätze in Gefahr bringen kann.
Nach geltendem Recht riskiert er jahrelange Auseinandersetzungen mit dem Mieter, bevor er sein Eigentum nutzen kann. Mit der vom Parlament beschlossenen Präzisierung und Ergänzung des Gesetzes können solche Fälle rascher und effizienter gelöst werden. Die heute unpräzisen Voraussetzungen werden formell leicht angepasst, neu muss der Eigenbedarf bei objektiver Betrachtung bedeutend und aktuell sein.
Der Mieterschutz bleibt erhalten. Mieterinnen und Mieter können Kündigungen wegen Eigenbedarfs weiterhin gerichtlich anfechten und eine Erstreckung des Mietverhältnisses verlangen.
Diese Änderungen sind richtig und wichtig. Deshalb Ja zum Mietrecht am 24. November.
Oliver Hohl, Unternehmer und Grossrat, Chur

Oliver Hohl
04.11.24 - 08:48 Uhr
Leserbrief
Ort:
Chur
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Mietrecht 24.11.24:
Zwei Mal: NEIN.
BLICK 3.11.2024: Gewerbler kämpfen gegen neue Regeln für Mieter
«Wir können nicht einfach die Laptops zuklappen und weiterziehen»
Das revidierte Mietrecht, das in drei Wochen an die Urnen kommt, hat auch Folgen für Geschäftsmieter. Nun schlägt ein neues Komitee Alarm: Die strengeren Regeln gefährdeten kleinere und mittlere Unternehmen.
https://www.blick.ch/schweiz/gewerbler-kaempfen-gegen-neue-regeln-fuer-…
Hohl betont das Eigentumsrecht, aber nicht das Lebensrecht von Mietern, die nur Lückenbüsser sind (zumal zu Goldesel-Preisen), so lange der Eigentümer nichts "Wichtigeres" mit seinem Boden tun will (in der Regel unnötige Luxusneubauten zwecks Rendite-Maximierung: https://www.youtube.com/watch?v=5QAb47kQisc )? Ansonsten: "Nur weg mit den Mietern alias beliebiger Manövriermasse"?
Ebenso falsch wirbt HEV-Annen für ein JA 24.11.24, indem er "die armen Mieter vor Lärm schützen will" seitens "Airbnb". Ich finde das Gegenteil ist die Wahrheit: Das ist nur Vorwand. Gegen Emissionen von Airbnb gibt es bereits bisher griffige Instrumente (der Mieter selbst haftet für seine "Gäste", somit kann man dem Mieter kündigen statt seinen Untermietern).
Wohnen MUSS man. Deshalb fordere ich Sozialen Wohnungsbau und entschlossenes Vorgehen gegen die Spekulanten, die die Schweizer zunehmend heimatvertreiben, quasi Wilhelm Tell enteignen.
SRF-Doku: https://www.youtube.com/watch?v=xxjZ1Z30k4o
Wir Mieter sind das Volk. (Spruch: Nur die dümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber.)
Siehe insbesondere zum Thema Bodenrecht den Wirtschaftsjournalisten Werner Vontobel, profunde kreative Artikel.