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Abstimmung zum Mietrecht

Der Vermieter soll nicht jede Entscheidung hinnehmen müssen

Im Mietrecht gilt grundsätzlich Vertragsfreiheit innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen: Der Vermieter kann selbst entscheiden, mit wem er einen Mietvertrag abschließen möchte. Bei der Untermiete wird ihm jedoch diese Entscheidungsmacht weitgehend entzogen, da der Mieter den Untermieter auswählt. Der Vermieter kann nur zustimmen oder unter strengen Bedingungen ablehnen. Diese Regelung hat weitreichende Folgen. Ein Beispiel wäre ein Vermieter, der bewusst eine günstige Familienwohnung anbieten möchte, und plötzlich mit einem hochbezahlten Expat konfrontiert wird. Oder ein Fall, in dem der gewerbliche Untermieter dem Vermieter oder anderen Mietern aufgrund persönlicher Gründe nicht zusagt. In beiden Situationen hätte der Vermieter derzeit wenig Handlungsspielraum, da er kaum „wesentliche Nachteile“ nachweisen könnte. Das problematische Untermietverhältnis könnte zudem über einen längeren Zeitraum bestehen bleiben.

Eine faire Balance zum Verlust der Entscheidungsfreiheit des Vermieters wäre es, wenn die aktuelle Mietrechtsrevision vorschreibt, dass Untermietverhältnisse schriftlich vereinbart werden müssen. Dadurch könnte der Vermieter sich ein fundiertes Urteil über die wesentlichen Aspekte der Untermiete bilden. Wer hier von „Bürokratie“ spricht, übersieht die Notwendigkeit dieser Regelung. Zudem sollte der Vermieter künftig, im Ermessen des Richters, auch andere Ablehnungsgründe geltend machen können, die über die bislang sehr engen Vorgaben hinausgehen. Sollte der Richter diesen Grund nicht anerkennen, wäre die maximale Dauer des Untermietverhältnisses auf mindestens zwei Jahre begrenzt. Bei gegenseitigem Einverständnis über den Untermieter könnte der Vertrag auch länger laufen.

Daher 2x Ja zum Mietrecht.

Remo Fetz
Präsident
SVIT Graubünden

Remo Fetz
08.11.24 - 15:16 Uhr
Leserbrief
Ort:
Chur
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Mir fällt auf, dass fast nur befürwortende Kommentare geschrieben werden und dass deren Autoren fast ausschliesslich Immoprofis oder aus Immoverbänden sind. Dabei kommen auf einen Missbrauch durch Mieter Dutzende wenn nicht Hunderte Missbräuche durch Vermieter. Nirgends in Europa haben Vermieter so viele Freiheiten wie bei uns. Bei unsere Wohnungsnot braucht's nicht noch mehr. 2x Nein.