Urteil gegen ehemaligen Bündner Richter – ein schlechter Witz
Das jüngste Urteil des Regionalgerichts Plessur gegen einen ehemaligen Richter ist ein Schlag ins Gesicht – für das Opfer und für alle, die ein intaktes Rechtsempfinden haben.
Wie sollen Betroffene Vertrauen in die Justiz haben, wenn ein Täter selbst bei schwersten sexuellen Übergriffen faktisch ungestraft davonkommt? Bedingte Strafen mögen bei leichten Straftaten sinnvoll sein. Bei schweren Sexualdelikten sind sie fehl am Platz.
Es ist höchste Zeit, dass Gesetzgeber und Justiz bei schweren Sexualdelikten konsequenter durchgreifen. Bedingte Strafen sind lächerlich und dürfen hier keine Option mehr sein. Stattdessen braucht es harte, unbedingte Freiheitsstrafen, die der Schwere der Taten angemessen sind. Nur so kann den Opfern Gerechtigkeit widerfahren und ein klares Zeichen gesetzt werden, dass unsere Gesellschaft solche Verbrechen nicht toleriert. Wenn die Gerichte zu feige sind, den Strafrahmen auszuschöpfen, muss der Gesetzgeber eingreifen. Die Lösung: unbedingte Mindestfreiheitsstrafen für schwere Sexualstraftaten.
Die Botschaft ist klar: Wer die sexuelle Integrität eines Menschen verletzt, muss mit der vollen Härte des Gesetzes rechnen. Es ist an der Zeit, dass Gesetzgeber und Justiz die richtigen Prioritäten setzen.
Marco Candinas, Rechtsanwalt, Chur
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