Wie arbeitet ein Freitodbegleiter?
Wer sich an eine Sterbehilfe-Organisation wendet, um den Freitod zu gehen, der bekommt einen Begleiter zur Seite gestellt. Dieser gibt dann das Sterbemittel und bleibt, bis der Mensch gegangen ist. Doch was muss ein Sterbebegleiter selber machen, um diese Tätigkeit auszuüben?
Wer sich an eine Sterbehilfe-Organisation wendet, um den Freitod zu gehen, der bekommt einen Begleiter zur Seite gestellt. Dieser gibt dann das Sterbemittel und bleibt, bis der Mensch gegangen ist. Doch was muss ein Sterbebegleiter selber machen, um diese Tätigkeit auszuüben?
Im Kanton Graubünden hat sich die Zahl der Sterbehilfefälle in den letzten Jahren fast verzehnfacht. Vor allem die drei Fälle aus Moesano im vergangenen Jahr beunruhigten die Bündner Grossrätin Nicoletta Noi-Togni. Dort wurden innerhalb von drei Monaten drei Sterbehilfen durchgeführt.
Dieser Fall war auch der Auslöser für eine parlamentarische Anfrage der Grossrätin aus dem Misox, die sie im Dezember eingereicht hat und die am Montag von der Regierung beantwortet wurde. Noi-Togni fürchtet sich nämlich vor Sterbetourismus im Kanton Graubünden. Die Organisation in Moesano betreut nämlich vorwiegend Personen aus Italien.
Die Regierung betont jedoch in ihrer Antwort auf die Anfrage Noi-Togni, dass das Anbieten indirekter oder passiver Sterbehilfe keiner Bewilligung bedürfe. RSO-Reporterin Annalisa De Vecchi hat sich in der Folge mit dem Freitodbegleiter Martin Krähenbühl getroffen.
Der Mitarbeiter der Sterbehilfe-Organisation «Exit» erklärt, dass es keine Ausbildung zum Freitodbegleiter gibt. Trotzdem müsse man gewisse Voraussetzungen erfüllen, um Freitodbegleiter zu werden.
Martin Krähenbühl im Gespräch mit Annalisa De Vecchi
Ein Freitodbegleiter muss gut mit anderen Menschen umgehen, auf sie eingehen können und Empathie zeigen - auch für die Angehörigen. Er muss daher auch Lebenserfahrung mitbringen, wie Krähenbühl betont. Er begleitet nicht nur den Tod der Person, sondern müsse sich zuerst auch ein Bild über die Situation verschaffen: Wer ist die Person, wie lebt sie, warum will sie sterben? Dieser Prozess dauere eine Weile.
Auch die Person, die den Freitod wähle, müsse gewisse Voraussetzungen erfüllen: sie muss unter anderem urteils- und handlungsfähig sein, eine aussichtslose Prognose oder unterträgliche Beschwerden oder eine unzumutbare Behinderung haben und ihr Sterbewunsch muss konstant sein bzw. seit längerer Zeit bestehen. Dazu brauche es ein aktuelles Diagnoseschreiben sowie eine Bestätigung der Urteilsfähigkeit von einem Arzt und ein Rezept für das Sterbemittel, so der Experte weiter.
Sterbehilfe ist nicht gleich Sterbehilfe
Es gibt - theoretisch - fünf Arten der Sterbehilfe. Doch nicht alle sind erlaubt:
| Direkte aktive Sterbehilfe | Passive Sterbehilfe: Unterlassen der Behandlung | Passive Sterbehilfe: Abbruch der Behandlung | Behilfe zum Suizid |
| Verabreichung eines Medikamentes in hoher tödlicher Dosis, bspw. die Giftspritze - gesetzlich verboten | Bspw. Lungenentzündung wird nicht mit Antibiotika behandelt - gesetzlich nicht oder kantonal geregelt, grundsätzlich akzeptiert | Bspw. künstliche Beatmung wird eingestellt - gesetzlich nicht oder kantonal geregelt, grundsätzlich akzeptiert | Menschliche Begleitung beim Freitod durch einen Dritten, bspw. Freitodbegleitung - gesetzlich erlaubt, wenn nicht ein selbstsüchtiges Motiv vorliegt |
Quelle: Sterbehilfeorganisation «Exit».
In der Schweiz gibt es sechs Sterbehilfeorganisationen. Eine davon ist «Exit»: 2015 wurden bei dieser Organisation 1'083 sogenannte Akteneröffnungen vorgenommen. Tatsächliche Freitodbelgeitungen gab es 782. 2011 waren es noch 468 Akteneröffnungen und 305 Freitodbegleitungen.
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