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An 30 Ratssesseln die Säge ansetzen

Die Traktandenliste des Bündner Grossen Rates für die am Mittwoch beginnende Augustsession enthält brisante politische Themen wie die Verkleinerung des Parlaments sowie die Wasserzinsfrage.

Dario
Morandi
29.08.17 - 05:00 Uhr
Politik
Der Bündner Grosse Rat diskutiert in der Augustsession über einen SP-Auftrag , der das Kantonsparlament verkleinern will.
Der Bündner Grosse Rat diskutiert in der Augustsession über einen SP-Auftrag , der das Kantonsparlament verkleinern will.
OLIVIA ITEM

Den Auftakt zur Augustsession des Bündner Grossen Rates macht jeweils ein parteipolitisches «Personalgeschäft»: Es ist die Wahl der höchsten Bündnerin beziehungsweise des höchsten Bündners. Ihr stellt sich am Mittwoch der Oberengadiner BDP-Grossrat Martin Aebli. Der Gemeindepräsident von Pontresina amtet zurzeit noch als Standesvizepräsident. Aebli kann nach erfolgreicher Wahl die Nachfolge seines Oberengadiner FDP-Ratskollegen Michael Pfäffli antreten, der ein Jahr lang als Standespräsident die Führung des Rates innehatte.

Auch wenn – was nicht jedes Jahr vorkommt – das Oberengadin den zweiten Standespräsidenten in Folge stellen darf: Es ist davon auszugehen, dass der BDP-Mann glanzvoll ins höchste Amt berufen wird, das Graubünden zu vergeben hat. Gleiches dürfte für die Churer Grossrätin Tina Gartmann-Albin gelten, die im Juni von der SP als Standesvizepräsidentin nominiert wurde.

Eine Rosskur verordnen

Vor der traditionellen Feier zu Ehren des Standespräsidenten, die am Samstag in Pontresina steigen wird, stehen noch Sachgeschäfte und eine Flut von parlamentarischen Vorstössen auf der Traktandenliste. Vor allem Letztere werden viel zu reden geben. So etwa der Auftrag der SP-Fraktion, die dem Parlament gewissermassen eine Rosskur verordnen möchte. Die 120-köpfige Legislative soll – geht es nach den Vorstellungen der Genossinnen und Genossen – auf 90 Mitglieder zusammenschrumpfen.

Vor elf Jahren hatte die SP den ersten Anlauf genommen, um den Grossen Rat auf 80 Sitze zu verkleinern. Die Vorlage scheiterte zwar an der Urne, aber nur äusserst knapp mit einem Nein-Stimmen-Anteil von 50,9 Prozent. Alle Institutionen in Graubünden hätten sich einer Reform unterzogen, schreibt die SP in ihrem Auftrag. Allein der Grosse Rat aber sei bisher nicht bereit gewesen «substanzielle Reformen vorzunehmen».

Für die Regierung ist eine Verkleinerung des Parlaments aber kein Thema. Die Vielgestaltigkeit des Kantons verlange ein mitgliederstarkes Parlament, welches die nach wie vor unterschiedlichen Verhältnisse und Bedürfnisse optimal repräsentieren könne, hält sie in ihrer Antwort auf die Forderung der SP fest. Mehr noch: «Eine Verkleinerung könnte die hinreichende Vertretung peripherer Räume und der Kantonssprachen infrage stellen.» Die bürgerliche Mehrheit – das zeichnet sich bereits im Vorfeld der Session ab – wird sich wohl der Meinung der Regierung anschliessen.

Auf heutigem Niveau halten

Ein weiteres Thema wird der Kampf von Kanton und Gemeinden rund um die Bemessung der Wasserzinsen sein. Die Grundlage dafür bildet der Vorstoss des Churer BDP-Grossrates Andy Kollegger, der die Regierung auffordert, «sich nach Kräften (...) dafür einzusetzen, dass die Wasserzinsen mindestens auf heutigem Niveau gehalten werden».

Damit rennt Kollegger offene Türen ein. Die Regierung werde sich weiterhin «mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Wasserzinsen mindestens auf dem heutigen Niveau gehalten werden», heisst es in ihrer Antwort. Interessant wird sein, mit welcher Anzahl Stimmen das Parlament Kolleggers Auftrag an die Regierung überweist. Vor allem deshalb, weil sich die FDP als grösste Fraktion bisher auf parlamentarischer Ebene in der Wasserzinsfrage eher passiv verhalten hat.

Zuständigkeiten neu geregelt

Zur Debatte steht ferner die Totalrevision des Krankenpflegegesetzes. Darin werden unter anderem neue Zuständigkeiten der Regierung definiert. Dabei geht nach Angaben der Standeskanzlei etwa um die Restfinanzierung der Kosten für Bewohnerinnen und Bewohnern von Alters- und Pflegeheimen, bei denen kein Wohnsitz festgestellt werden kann. Zudem werden die bisherigen Ausführungsbestimmungen zur Organisation des Rettungswesens in das Gesetz überführt. Ausserdem ist das Gesetz übersichtlicher gestaltet worden. Statt 101 umfasst es neu noch 61 Artikel.

Wie üblich tickern wir ab Mittwochmittag von der Session.

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