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Regierung lehnt Bundesvorschlag zur Pflegefinanzierung ab

Die Bündner Regierung hat sich zu den Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung des Bundes geäussert. Kurz gesagt: Der Vorschlag kommt nicht gut an ...

Südostschweiz
25.10.18 - 12:30 Uhr
Politik
Chur
Die Finanzierung von Alters- und Krankenpflege wird noch länger zu reden geben.
THEO GSTÖHL/ARCHIV

Die Bündner Regierung hält wenig von den Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung, die der Bund in die Vernehmlassung geschickt hat. Das macht sie in ihrer Mitteilung am Donnerstag klar. Diese Änderungen sehen vor, dass Pflegeheime künftig höhere, die Spitex und freiberufliche Pflegefachpersonen tiefere Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erhalten sollen.

Gemäss dem Bericht der Neuordnung der Pflegefinanzierung (NPF) führe das dazu, dass Kantone und Gemeinden eine hohe finanzielle Zusatzbelastung tragen, und in den Folgejahren ihre Beiträge an Spitex und Pflegeheime stetig erhöhen müssten. Die Regierung findet es unakzeptabel, dass Kantone und Gemeinden das Kostenwachstum der Pflege zu 100 Prozent tragen müssen und schliesst sich darum der Stellungnahme der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren an, wie sie schreibt.

Weitere Änderungen in der Verordnung betreffen die Bedarfsermittlung und die Mindestanforderungen an Pflegebedarfsermittlungssysteme. Diesen Anpassungen stimmt die Regierung im Grundsatz zu. Jedoch lehnt sie den Zeitpunkt der Inkraftsetzung der KLV per 1. Juli 2019 entschieden ab. Die Inkraftsetzung während des Jahres ist mit einem unverhältnismässigen Aufwand bei den durchführenden kantonalen Stellen verbunden und nicht praktikabel. (so)

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