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Der Weg zur Barrierefreiheit ist voller Hindernisse

Bis zum Jahr 2023 muss Graubündens öffentlicher Verkehr barrierefrei funktionieren. Das betreffende Gesetz ist bereits im Jahr 2003 verabschiedet worden. Die Behindertenorganisationen sehen noch grossen Handlungsbedarf, vor allem im Bereich der Bushaltestellen in Randgebieten.

Benjamin
Repolusk
17.08.20 - 04:30 Uhr
Politik
Blosse Rampen - die der Buschauffeur manuell ausklappen muss - gelten nicht als Barrierefreiheit im Sinne des BehiG.
Blosse Rampen - die der Buschauffeur manuell ausklappen muss - gelten nicht als Barrierefreiheit im Sinne des BehiG.
Yanik Buerkli / ARCHIV
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