Ohne den Christkindlimarkt gäbe es keinen Sonntagsverkauf
Es ist ein heiss diskutiertes Thema: Sollen Geschäfte in Chur auch an Heiligabend öffnen dürfen? Stadtpräsident Urs Marti findet Ja.
Es ist ein heiss diskutiertes Thema: Sollen Geschäfte in Chur auch an Heiligabend öffnen dürfen? Stadtpräsident Urs Marti findet Ja.
Die Unia ist wütend: In Chur dürfen die Geschäfte auch an Heiligabend ihre Türen öffnen. Und das, obwohl sie bereits an den beiden Sonntagen vor Weihnachten von dieser Möglichkeit profitieren. Dass das Churer Gesetz zu den Ladenöffnungszeiten eigentlich vorsieht, dass die Stadtpolizei nur an zwei Sonntagen im Jahr den Sonntagsverkauf bewilligt – und nun doch ein dritter Sonntag hinzu kommt –, mindert den Ärger der Gewerkschaft nicht.
Der Grund, weshalb die Stadtpolizei Chur den zusätzlichen Sonntagsverkauf bewilligt hat, ist der Christkindlimarkt. Will heissen: Eine Ausnahmeregelung im Gesetz sieht vor, dass die Stadtpolizei bei Veranstaltungen mit touristischer oder überregionaler Bedeutung – also etwa bei Weihnachtsmärkten – für die Ladengeschäfte weitergehende Öffnungszeiten bewilligen kann. Hätten die Stände also nicht offen, hätte die Bewilligung gar nicht erteilen werden dürfen. Wie Roland Hemmi, Mediensprecher der Stadtpolizei Chur, sagt, wurde zudem die Absicht für die Erteilung einer Bewilligung eines dritten Verkaufssonntages durch die Stadtpolizei, im Amtsblatt der Stadt Chur, publiziert. Beim Stadtrat seien aber keine Beschwerden eingeganen.
Es ist nicht der Wunsch der Polizei
Der Artikel 10, welcher den zusätzlichen Verkaufssonntag ermöglichte, ist der Unia ein Dorn im Auge. Im neuen Jahr will die Gewerkschaft in der Region Ostschweiz und Graubünden deshalb eine Initiative lancieren, die dieses Gesetz ändert – und die der Stadtpolizei die Hoheit über den Entscheid für Sonntagsverkäufe entzieht.
Hemmi hat dafür nur wenig Verständnis. «Vor der Bewilligungserteilung wurden mit der Unia und der IG Churer Handel, Gespräche geführt. Die Unia hat bei der Besprechung mit der Stadt Chur festgehalten, dass einerseits über einen dritten Sonntagsverkauf diskutiert werden könne und andererseits, dass die Bewilligungserteilung der Stadtpolizei auch rechtlich korrekt sei», sagt Hemmi. Die IG Churer Handel war es, die bei der Stadtpolizei das Gesuch für den dritten Sonntagsverkauf gestellt hat.
Kein richtig oder falsch
Stadtpräsident Urs Marti stört sich nicht daran, dass die Unia eine Initiative lancieren will. «Das ist ihr demokratisches Recht», sagt Marti. Jedoch hält es der Stadtpräsident für altmodisch, ein Verbot von Sonntagsverkäufen zu fordern. Und als Liberaler könne er keine Einschränkungen befürworten. «Es gibt kein richtig oder falsch. Manche Leute finden es gut, haben die Geschäfte an Weihnachten offen, manche nicht», sagt Marti.
Eine Umfrage von «suedostschweiz.ch» zeigt aber klar, dass die Zustimmung zu Sonntagsverkäufen nicht gerade gross ist. So gaben 91 Prozent der 783 befragten Personen an, einen dritten Sonntagsverkauf als nicht sinnvoll zu erachten.
Doch bewilligt ist nicht geöffnet. Wie Hemmi erklärt, müssen sämtliche Geschäfte, die von dieser Bewilligung profitieren wollen, zum kantonalen Arbeitsinspektorat. Dort wird jeder Fall noch einzeln geprüft. Wenn das Geschäft die Bewilligung bekommt, darf es öffnen – aber nur von 9 bis 14 Uhr.
Kristina Schmid berichtet über aktuelle Geschehnisse im Kanton und erzählt mit Herzblut die bewegenden Geschichten von Menschen in Graubünden. Sie hat Journalismus am MAZ studiert und lebt mit ihrem Mann und zwei Kindern im Rheintal, worüber sie in ihrem Blog «Breistift» schreibt. Mehr Infos
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