Weko stellt Verfahren gegen Baumeisterverbände ein
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat das Verfahren gegen mehrere kantonale Baumeisterverbände, darunter Graubünden, wegen möglicher Preisabsprachen eingestellt. Allerdings sollen sich die Verbände nun an den Verfahrenskosten beteiligen.
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat das Verfahren gegen mehrere kantonale Baumeisterverbände, darunter Graubünden, wegen möglicher Preisabsprachen eingestellt. Allerdings sollen sich die Verbände nun an den Verfahrenskosten beteiligen.
Bern. – Weko-Sprecher Patrik Ducrey bestätigte einen entsprechenden Bericht des «Tagesanzeigers» vom Mittwoch. In einem Meldesystem der Bauverbände konnten Unternehmen ihre Projekte für Ausschreibungen erfassen. Die Weko sah darin die Gefahr möglicher Preisabsprachen.
Die Weko begründete dies damit, dass die auf der Meldeplattform offengelegte Teilnehmerliste das Konkurrenzverhalten einzelner Unternehmen beeinflussen oder gar eine Kontaktaufnahme zur Preisabsprache ermöglichen könnte.
System eingestellt
Im Zuge des Verfahrens stellten allerdings die Verbände von Aargau, Graubünden, Solothurn, St. Gallen, Wallis und der Zentralschweiz ihr System ein, einzig der Verband von Neuenburg passte das System an und anonymisierte es.
Aus diesem Grund stellte die Behörde das Verfahren ein. Die Weko verlangt allerdings von jedem der betroffenen Verbände eine Beteiligung von 8500 Franken an den Verfahrenskosten. Weko-Vizedirektor Frank Stüssi argumentiert gegenüber dem Tagesanzeiger, dass die Baumeister die Vorabklärung verursacht hätten.
Mit Unverständnis reagiert
Die Baumeisterverbände reagieren darauf mit Unverständnis. «Wir haben das Meldesystem aufgegeben, weil wir verhindern wollten, dass unsere Mitglieder ohne Grund in Untersuchungen verwickelt werden», erklärt Pascal Johner, Geschäftsführer des Verbandes Aargau.
«Wir sind der Ansicht, mit unserem Meldesystem nicht gegen das Gesetz verstossen zu haben und sind deshalb nicht bereit, Kosten des Verfahrens zu übernehmen.» Der Verband verlangt von der Weko eine rekursfähige Verfügung, in der diese die Kosten begründet. Eine solche ist gemäss dem Bericht vom «Tagesanzeiger» nun in Arbeit. (sda)
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Bereits Abonnent? Dann schnell einloggen.