Tragen unsere Polizisten bald Bodycams?
Mit dem teilrevidierten kantonalen Polizeigesetz soll eine intensivere Überwachung möglich werden.
Mit dem teilrevidierten kantonalen Polizeigesetz soll eine intensivere Überwachung möglich werden.
Fussballfans, die einen Polizisten beschimpfen, oder Passanten, die körperliche Gewalt auf Polizeibeamte ausüben. Solche Situationen könnten schon bald auf Video aufgezeichnet werden. Denn «die Übergriffe auf Polizisten haben zugenommen», sagt Regierungsrat Christian Rathgeb. «Und darauf wollen wir entsprechend reagieren.»
Graubünden als Vorreiter
Konkret darauf reagieren will er mit sogenannten Bodycams. Kleine Kameras, welche die Polizeibeamten nah am Körper tragen. Den kleinen Kameras traut Rathgeb grosse Wirkung zu: «Vom Einsatz von Bodycams erhoffe ich mir eine präventive und deeskalierende Wirkung, insbesondere bei Attacken gegen Polizisten.» Weiter sagt er: «Ich als Polizeidirektor bin der Meinung, dass wir das unbedingt thematisieren und diskutieren müssen.»
Und genau dies geschieht in nächster Zeit. Denn das Thema Einsatz von Bodycams ist Teil des Entwurfes zur Teilrevision des Polizeigesetzes, der gestern von der Regierung zur Vernehmlassung freigegeben wurde. Bislang existiert in keinem Kanton eine entsprechende gesetzliche Grundlage, heisst es im Gesetzesentwurf. Im Rahmen der Teilrevision des kantonalen Polizeigesetzes wolle man eine solche schaffen. «Der Kanton Graubünden würde diesbezüglich eine Vorreiterrolle einnehmen», betont Rathgeb.
Detailregelung noch nicht klar
Obwohl die gesetzlichen Grundlagen noch fehlen, sind Bodycams bereits bei Pilotprojekten im Einsatz. So zum Beispiel seit Anfang Februar bei der Stadtpolizei Zürich. Die Entwicklung dieser Projekte werde aufmerksam mitverfolgt, so Rathgeb.
Auf die Frage, wie denn der Einsatz der Kameras geregelt würde, sagt der Bündner Polizeidirektor: «Ich bin der Meinung, dass der Einsatz restriktiv geregelt werden müsste.» Er geht denn auch davon aus, «dass die Kameras nur dort eingeschaltet werden dürften, wo effektiv ein Übergriff auf einen Polizeibeamten droht». Auch könne er sich vorstellen, Bodycams einzusetzen, wenn damit Beweismaterial festgehalten werden könnte. Detailregelungen zur Auswertung und Archivierung des Bildmaterials würden erst noch diskutiert werden. Klar ist für Rathgeb aber: «Wenn man zum Schluss kommt, die Kameras einzusetzen, müsste man auf Verordnungsebene deren Einsatz detailliert regeln und einschränken.» Momentan stehe man aber immer noch am Anfang des gesetzgeberischen Prozesses.
«Wir stehen immer noch am Anfang des gesetzgeberischen Prozesses.»
Christian Rathgeb, Polizeidirektor
Zum Thema Bodycams gibt es auch kritische Stimmen, die der Meinung sind, dass die Arbeit der Polizisten und auch ihre Privatsphäre durch die Kameras eingeschränkt werden. Dazu sagt Rathgeb aber ausdrücklich, er sei davon überzeugt, «dass Polizeibeamte durch die Kameras besser geschützt sind». Für ihn gebe es ganz klar mehr Vor- als Nachteile.
Überwachen und speichern
Nicht nur die Überwachung über Bodycams, sondern auch die Überwachung des öffentlichen Raums wird im revidierten Polizeigesetz thematisiert. Aufgenommene Daten sollen neu für eine bestimmte Zeit gespeichert werden können, um Straftäter zu identifizieren oder Straftaten aufzuklären. Es sei aber wichtig, gesetzlich ganz klar zu definieren, wo, wie und unter welchen Voraussetzungen der öffentliche Raum bewacht werden könne, schreibt die Regierung im Gesetzesentwurf.
Die Vernehmlassung dauert bis Anfang Januar 2018. Das revidierte Polizeigesetz soll im Januar 2019 in Kraft treten.
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Gut das dies im Kanton…
Gut das dies im Kanton Graubünden eingeführt wird, so können sich die Polizisten keine Fehlverhaltem gegenüber dem Bürger/in und Ihrem Steuerzahler von dem die Polizisten/in ihren Lohn bekommen mehr erlauben. Es sei den das die Verantwortlichen der Kantonspolizei bestimmen was gespeichert wird oder nicht.